GFW - Greven

Neues aus der Wirtschaftsförderung: Abschluss der Karrieremesse und Prämien für Ausbildungsangebote

Am 03.05.2021 hat der dritte Termin der digitalen Karrieremesse stattgefunden. 15 Unternehmen haben Ihre Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten vorgestellt. Schnell waren sich alle Beteiligten einig, dass es im Herbst eine erneute Auflage von diesem Format geben wird. Informationen hierzu werden auf der für dieses Format eingerichteten Facebook-Seite (Digitale Karrieremesse Greven) veröffentlicht.

Arbeitsminister Hubertus Heil verkündet im nachfolgenden Schreiben passend hierzu die erweiterten Prämien und Zuschüsse für Unternehmen, die weiter Ausbildungsplätze anbieten:

Wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden, investieren Sie in die Zukunft für Ihr Unternehmen, für Ihre Auszubildenden, für unser Land. Doch die Coronapandemie stellt uns alle auf eine harte Bewährungsprobe. Um Sie in diesen herausfordernden Zeiten zu unterstützen, wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und verbessert.

Wir stehen an Ihrer Seite. Nutzen Sie das Programm und erhalten Sie Unterstützung, um weiter ausbilden zu können. Kämpfen wir gemeinsam um jeden Ausbildungsplatz.

Betriebe können folgende Prämien und Zuschüsse erhalten:

• Sie sind von der Coronapandemie besonders betroffen und benötigen Hilfe, um neue Auszubildende ausbilden zu können?

Dann können Sie eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro bei Erhalt des Ausbildungsniveaus oder von 3.000 Euro bei Steigerung des Ausbildungsniveaus beantragen. Bis zum 31. Mai 2021 gilt dies für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.

• Sie planen, auch im Ausbildungsjahr 2021 auszubilden?

Dann können Sie ab dem 1. Juni 2021 von einer Verdopplung der Prämie profitieren – auf 4.000 Euro bzw. 6.000 Euro. Gleichzeitig öffnen wir die Ausbildungsprämien auch für größere Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten.

• Sie vermeiden trotz erheblichem Arbeitsausfall Kurzarbeit bei den Auszubildenden?

Dann können Sie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten. Zusätzlich wird jetzt die Vergütung der Ausbilder*innen unterstützt. Hier gilt ab sofort die erhöhte Unternehmensgröße mit bis zu 499 Beschäftigten.

• Sie bilden in Ihrem Kleinstunternehmen aus und mussten seit November 2020 den Betrieb weitgehend einstellen?

Dann können Sie einen Sonderzuschuss von pauschal 1.000 Euro pro auszubildender Person beantragen.

• Sie übernehmen Auszubildende aus einem insolventen Betrieb?

Dann können Sie die Übernahmeprämie nutzen, die auf 6.000 Euro verdoppelt und bis Ende 2021 verlängert wurde.

Mehr Informationen zur Erweiterung der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ finden Sie ► hier   

Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Profitieren Sie von diesen Fördermöglichkeiten und bilden Sie aus.