Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020
an die Bezirksregierung

Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für von der Corona-Krise 03/2020 besonders
geschädigte Unternehmen und Angehörige Freier Berufe einschließlich Soloselbstständige
aus dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesprogramm „Soforthilfe
für Kleinstunternehmer und Soloselbständige“
(„NRW- Soforthilfe 2020“)

Variante für „junge“ Gründerinnen und Gründer

1. Antragsteller:

Antragsberechtigt sind neu gegründete Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind, Angehörige freier Berufe mit jeweils bis zu 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Soloselbstständige im Haupterwerb jeweils mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen, die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren und Dienstleistungen nach dem 31.12.2019 und bereits vor dem 11.03.2020 am Markt angeboten haben.

Der Antrag wird im Auftrag des Antragstellers durch einen von ihm bevollmächtigten Angehörigen der steuerberatenden Berufe gestellt.

1.1

Adresse des Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Firmenadresse)

Der Angehörige der steuerberatenden Berufe stimmt der Erhebung und Verarbeitung seiner eigenen Daten sowie einer Überprüfung durch die Bewilligungsbehörden und die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden zu, soweit dies ihre Beteiligung an der Beantragung der Soforthilfe für den Antragsteller betrifft. Die Datenerhebung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO).

1.2

Firmenname gemäß Gewerbeanmeldung

Nationalität *

Nationalität *

Steuernummer*

zu finden unter anderem auf dem
Jahressteuerbescheid

zu finden unter anderem auf dem
Jahressteuerbescheid

Geschäftsadresse

Geschäftsadresse

An diese E-Mail-Adresse werden die Bestätigungsmail
und der Bewilligungsbescheid versandt.

2. Bankverbindung Firmenkonto des Antragstellers:

3. Branche (Art der Tätigkeit):

Erhebung dient statistischen Zwecken – bitte die am besten passende  Branche auswählen.

4. Anzahl der Beschäftigten zum 11.03.2020 (Teilzeitkräfte einschließlich Minijobber bitte in
Vollzeitkräfte [Vollzeitäquivalente - VZÄ] umrechnen):

Berechnungsmodus auf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 verfügbar.

Bitte mit Nachkommastelle angeben

5. Art und Umfang der Förderung:

Die Soforthilfe wird als Billigkeitsleistung auf der Grundlage der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (VZÄ):

6. Bestätigung der sonstigen Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen):

6.1

Falls nicht anders angegeben, sind die Kriterien auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu beziehen.

6.2

6.3

6.4

6.5

6.6

6.7

6.8

Der Höchstbetrag der Bundesregelung für Kleinbeihilfen beträgt bei landwirtschaftl. Primärproduktion 100.000 €, Fischerei- und Aquakultursektor 120.000 €, bei allen anderen Unternehmen 800.000 €.

6.9

6.10

6.11

6.12

6.13

Der Angehörige der steuerberatenden Berufe bestätigt, dass Dokumente vorgelegt oder sonst belegbare Informationen erteilt wurden, wonach in der Zeit nach dem 31.12.2019 und vor dem 11.03.2020 mindestens eins der Kriterien erfüllt war:

6.14

Prüfen Sie bitte nochmals Ihre Angaben, bevor Sie das Formular absenden.

* Pflichtangabe