Die Landesregierung möchte erreichen, dass der stationäre Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzt und im zunehmenden Wettbewerb – insbesondere mit dem Onlinehandel – gestärkt wird.
Der Unterstützungsbedarf in der Branche ist weiterhin groß. Viele Händlerinnen und Händler können notwendige Digitalisierungsschritte nur schwer allein finanzieren.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet daher zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen weiteren Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken - NRW-Digitalzuschuss Handel“.
Das Förderprogramm wendet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen weiterzuentwickeln. Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 € begrenzt.
Es kann gefördert werden in folgenden Bereichen:
- Software-Lizenzen / Digitale Tools
- Ausstattung zur Produktfotografie
- Digitale Hardware am Point of Sale
- Abholstation
- Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
- Weiterbildungsmaßnahmen
Die Antragstellung erfolgt über diesen ►Link.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ►Förderaufruf und der ►FAQ-Liste.
Ihr Ansprechpartner beim Projektträger Jülich ist Soenke Weber, Tel.: 02461 690-568, oder per E-Mail ptj-digihandel@fz-juelich.de.
Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an Herrn Deimann unter der Telefonnummer 02571/920-921 oder per E-Mail an stefan.deimann@gfw-greven.de.