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Neues aus der Wirtschaftsförderung: Neuer Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken - NRW-Digitalzuschuss Handel“

Die Landesregierung möchte erreichen, dass der stationäre Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzt und im zunehmenden Wettbewerb – insbesondere mit dem Onlinehandel – gestärkt wird.

Der Unterstützungsbedarf in der Branche ist weiterhin groß. Viele Händlerinnen und Händler können notwendige Digitalisierungsschritte nur schwer allein finanzieren.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet daher zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen weiteren Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken - NRW-Digitalzuschuss Handel“.

Das Förderprogramm wendet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen weiterzuentwickeln. Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 € begrenzt.

Es kann gefördert werden in folgenden Bereichen:

  • Software-Lizenzen / Digitale Tools
  • Ausstattung zur Produktfotografie
  • Digitale Hardware am Point of Sale
  • Abholstation
  • Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
  • Weiterbildungsmaßnahmen

Die Antragstellung erfolgt über diesen ►Link.

 

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Förderaufruf und der FAQ-Liste.

Ihr Ansprechpartner beim Projektträger Jülich ist Soenke Weber, Tel.: 02461 690-568, oder per E-Mail ptj-digihandel@fz-juelich.de.

Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an Herrn Deimann unter der Telefonnummer 02571/920-921 oder per E-Mail an stefan.deimann@gfw-greven.de