GFW - Greven

Neues aus der Wirtschaftsförderung: Neue Infos zu den Corona Hilfen

Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurzfristig Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für die Monate Januar bis März 2022 ausgezahlt. Seit dem 14.01.2022 ist sie zu beantragen. Seit dem 11.02.2022 auch über prüfende Dritte. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.04.2022. ►Weitere Infos: 

Außerdem hat das Land NRW mitgeteilt die Rückzahlungsfrist der NRW Soforthilfe bis zum 30.06.2023 zu verlängern. Mit den nochmals verbesserten Rückzahlungsfristen erhalten die Unternehmen weiteren Spielraum, um zuversichtlich nach vorne zu schauen und sich auf die Wiederbelebung des Geschäfts im Frühjahr vorzubereiten.  Ausführliche Meldung ►hier