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Neues aus der Wirtschaftsförderung: Neue Coronaschutzverordnung und Erweiterung von Corona Hilfen

Seit gestern (24.11.2021) gilt die neue Coronaschutzverordnung. Orientiert wird sich künftig an der Hospitalisierungsinzidenz, d.h. wie viele Personen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohnern im Krankenhaus aufgenommen werden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen muss ein Konzept vorgelegt werden, wie die Zugangsbeschränkungen kontrolliert werden sollen. Ausführliche Anpassungen gab es im Bereich der Zugangsbeschränkungen und in der Testpflicht. Schauen Sie hierfür bitte in § 4 der aktuellen Verordnung. Die Verordnung finden Sie auf unserer ►Homepage im Download Bereich.

Die steigenden Corona Zahlen haben jedoch nicht nur zu einer Anpassung der Verordnung geführt, sondern auch zu einer Erweiterung der Corona Hilfen.

So wird die Überbrückungshilfe bis einschließlich März 2022 verlängert. Hier werden künftig auch der Ausfall der Weihnachtsmärkte Berücksichtigung finden. Weiterhin müssen Unternehmen einen Umsatzrückgang von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet.

Auch die Neustarthilfe Plus für die Soloselbstständige wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Soloselbstständige können weiterhin bis zu 1.500 Euro pro Monat an direkten Zuschüssen erhalten.  Ebenfalls bis März 2022 werden das Kurzarbeitergeld und die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit des Landes NRW liegen, verlängert.

Lesen Sie hierzu auch gerne die ►Pressemitteilung der Bundesregierung.