GFW - Greven

Neues aus der Wirtschaftsförderung: Neue Corona Verordnung, zweiter Aufruf zum Förderprogramm und neue Regeln für den Handel

Seit gestern (13.01.2022) greift die neue Corona Schutzverordnung. Dies hat u.a. Auswirkungen auf die Gastronomie. Hier gilt künftig 2G Plus. Auch immunisierte Personen benötigen einen tagesaktuellen Negativtest.

In den Bereichen, wo 2G Plus gilt, kann bei bereits geboosterten Personen und bei Personen, die in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind, auf den Testnachweis verzichtet werden. Auch ist es künftig bei 2G Plus und 3G Regelung möglich vor Ort einen beaufsichtigen Selbsttest durchzuführen. Des Weiteren hat die IHK unter dem folgenden ► Link eine Auflistung erstellt, welche Geschäfte unter welchen Regeln öffnen dürfen. Sollten Sie als Händler dennoch unsicher sein, steht Ihnen die IHK unter 0251 707224 mit einer Info-Hotline zur Verfügung. Außerdem stehen Ihnen dort auch Plakate für Ihr Schaufenster oder für den Eingangsbereich zum Download bereit.

Außerdem möchten wir Sie erneut auf das Förderprogramm „Digitalen und Stationären Einzelhandel zusammendenken“ aufmerksam machen. Hier startet ab dem 01.02.2022 die zweite Förderrunde. Klein- und Kleinstunternehmen aus dem EZH können für folgende Fördergegenstände eine Förderung von bis zu 2.000€ erhalten: Software-Lizenzen / Digitale Tools, Ausstattung zur Produktfotografie, Digitale Hardware am Point of Sale, Abholstation, Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme, Weiterbildungsmaßnahmen. Anträge können bereits unter www.antrag.digihandel.nrw vorbereitet werden.

Generell wurden unabhängig von der Corona Situation neue Regeln für den Handel definiert. Die DIHK hat unter folgendem ►Link  diese Regeln, wie z.B. das Verpackungsgesetz oder der Informationspflicht bei B-Ware zusammengefasst.       

Zuletzt möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie als Gewerbetreibende bei einer pandemiebedingten Schließung ihres Geschäftes grundsätzlich Anspruch auf Mietminderung haben. Die Höhe der Abschlagszahlung muss individuell geprüft werden. Ausführliche Infos ►hier.