GFW - Greven

Neues aus der Wirtschaftsförderung: Neue Corona Verordnung und zweiter Aufruf für ein Förderprogramm

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung treten die meisten Maßnahmen außer Kraft. Strengere Maßnahmen in Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen sind möglich.

Die Maskenpflicht bleibt in folgenden Bereichen bestehen: medizinische und pflegerische Einrichtungen, staatliche Einrichtungen zur Unterbringung vieler Menschen, öffentlicher Personennahverkehr. Auch gibt es neue Regelungen zur Testpflicht beim Arbeitgeber. Die IHK hat die wichtigsten ► Fragen zum Testen im Unternehmen zusammengestellt.

 

Das Förderprogramm „Digitalen und Stationären Einzelhandel zusammendenken“ ist seit Montag, 04.04.2022, in die zweite Förderrunde gestartet. Mit dem Programm möchte die Landesregierung Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel bei der Digitalisierung unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen. Aus folgenden Bausteinen können Unternehmen eine Förderung beantragen: Software-Lizenzen / Digitale Tools, Ausstattung zur Produktfotografie, Digitale Hardware am Point of Sale, Abholstation, Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme, Weiterbildungsmaßnahmen. Pro Runde darf nur ein Baustein ausgewählt werden. Die Förderhöhe kann bis zu 2.000 Euro betragen. Anträge sind digital unter https://antrag.digihandel.nrw/ zu stellen. Ausführliche ►Infos.