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Neues aus der Wirtschaftsförderung: Meisterprämie im Handwerk und neues Förderpaket für produzierende- und Handwerksunternehmen

Ab Mitte des Jahres 2023 wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro für jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk zahlen. Die konkrete Ausgestaltung der Meisterprämie wird derzeit erarbeitet. Sie richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung. Die Prämie wird nach erfolgreich bestandener Prüfung gewährt und in einem möglichst unkomplizierten Verfahren ausgezahlt werden.

Die Prämie kann als eine Maßnahme aus der angehenden Fachkräfteoffensive verstanden werden, um die altersbedingten Ausschiede der Betriebsinhaber und Meister in den nächsten Jahren aufzufangen. Die Meisterprämie soll nicht nur ein Anreiz sein, sondern insbesondere auch die entstehenden Fortbildungskosten decken.

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Außerdem weist die Kreiswirtschaftsförderung auf ihrer Homepage auf ein Förderprogramm für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe hin. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ein neues Starterpaket klimaneutraler Mittelstand zur Verfügung. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  1. Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  2. Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  3. Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  4. Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  5. Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Mehr Informationen zu den Förderungen finden Sie unter www.energy4climate.nrw.