GFW - Greven

Neues aus der Wirtschaftsförderung: Förderung von Ladestationen, Wiederaufruf der ZIM-Förderung und neues MID Programm (Digitale Sicherheit)

Mit der heutigen Nachricht möchten wir Sie über drei z.T. neue Förderprogramme informieren.

Nicht neu ist die Förderung von Ladestationen für E-Autos auf betrieblichen Parkplätzen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Pro Ladestationen erhalten Unternehmen bis zu 900 Euro.

Bis Ende des Jahres besteht noch die Möglichkeit für eine staatliche Förderung der Ladestationen. Mehr Informationen 

 

Außerdem sind im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wieder Förderungen möglich. Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm durch das die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Angesprochen werden insbesondere die KMU. Dabei können die Unternehmen Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert.

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Kennen Sie schon das neue Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit? Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich besser gegen Cyberkriminalität zu schützen.  
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Drei miteinander kombinierbare Schwerpunkte für eine resiliente IT-Sicherheit:
1. Ist-Analyse der IT-Sicherheit im Unternehmen;
2. Schulungen für Mitarbeitende;
3. Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (Installation, Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung sind für max. 12 Monate förderfähig).

UMFANG DER FÖRDERUNG
Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 15.000 Euro. Förderquote: 80 % für kleine und Kleinstunternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen.
 
ZIELGRUPPE
Unternehmen mit Sitz in NRW, die weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
 
ANTRAGSTELLUNGSVERFAHREN
Die Antragstellung erfolgt online. Hierfür steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, ist eine Antragstellung ab dem ersten Tag des Folgemonats wieder möglich.

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