GFW - Greven

Neues aus der Wirtschaftsförderung: Fördermittel für Gewerbetreibende für eine Dach- und/ oder Fassadenbegrünung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) teilt mit, dass bei positiven Bescheid die tatsächlichen Kosten in Höhe von 50% erstattet werden.

Das jeweilige Vorhaben muss jedoch bis zum 30.06.2023 umgesetzt sein. Eine Interessenbekundung ist bis zum 15.01.2023 an das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurts zu senden.

Die Interessensbekundung via Mail an jennifer.sobiech-wolf@kreis-steinfurt.de muss die Anschrift des Gebäudes und die Größe der zu begrünenden Fläche enthalten.

Die offizielle Antragsstellung erfolgt nach Zusage des Landesamtes. Der Kreis Steinfurt informiert die Interessenten über das weitere Vorgehen.

Wichtig: Die Dach- oder Fassadenbegrünung darf nicht vor Förderzusage (voraussichtlich Mitte Februar) beauftragt und begonnen werden.

Kostenvoranschläge können bereits eingeholt – und sofern sie vorliegen – der Interessenbekundung beigefügt werden.

Frau Sobiech-Wolf steht zudem für Rückfragen und zur Beratung unter 02551-692139 zur Verfügung.