GFW - Greven

Neue Corona Verordnung und Mehrweg-Pflicht für Gastronomie

Das Land Nordrhein Westfalen hat mit Wirkung von heute (09.02.2022) die gültige Corona-Schutzverordnung überarbeitet. Hier wird insbesondere die Karnevalszeit betrachtet und durch Vorgaben reguliert. Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G Regel (geimpft + genesen) und damit das bisherige Schutzniveau bestehen. Dies gilt auch für Geschäftslokale von Dienstleistern und Handwerkern.

Außerdem werden ab 2023 Restaurants, Caterer, Kantinen und Lieferdienste über das deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet, für die Mitnahme und Lieferung von Speisen und Getränken Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Ziel ist ein besonders abfallarmes, hochwertiges und einheitliches Mehrwegsystem für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen einzuführen. Hierfür wurde eine innovative und nachhaltige Glas-Mehrweglösung für das Münsterland entwickelt, die eine echte Alternative zu den üblichen Kunststoffvarianten darstellt. Glas ist unbegrenzt recyclingfähig und dabei zu 100% stofflich verwertbar. Wer sich bereits kurzfristig über die Thematik näher informieren möchte, hat am 10.02.2022 von 10.00-11.00 via Zoom die Gelegenheit dazu. Hier geht’s zur ►Anmeldung